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Förderung der Dresdner Jugendhilfe mit Kürzungen beschlossen
Mit Spannung wurde in der Sitzung des Dresdner Jugendhilfeausschusses am 25.03.2010 das Thema Förderung freier Träger der Jugendhilfe erwartet. Dementsprechend viele Gäste verfolgten die Sitzung des Jugendhilfeausschusses.
Nach langer Diskussion und einer Auszeit beschloss der Jugendhilfeausschuss die Förderung der freien Träger bei Anwendung des o. g. Verfahrens zur Anpassung der Fördersummen an die Haushaltssituation. Gleichzeitig wurde die weitere Verfolgung des Widerspruchsverfahrens beim Land und die Beantragung zusätzlicher Mittel im Stadtrat zugunsten der Jugendarbeit beschlossen (367.000 Euro). Sollte der Stadtrat einen solchen zusätzlichen Etat zur Verfügung stellen, dann kann auf Kürzungen verzichtet werden.
Der Beschluss zur Förderung umfasst folgende Dinge:
Dies Gesamtfördersumme beläuft sich auf etwa 11,6 Millionen Euro. Darunter befinden sich folgende zweckgebundenen Fonds:
* 90.000 Euro für personenbezogene Förderung bei Bedürftigkeit des Einzelnen im Rahmen von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, erlebnispädagogischen Maßnahmen und außerschulischen Bildungsmaßnahmen
* 430.000 Euro für personenbezogene Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit
* 290.000 Euro für ambulante einzelfallbezogene und präventive Maßnahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren
* 10.000 Euro für Qualitätsentwicklung und -sicherung
* 200.000 Euro zum Ausgleich von Tarifsteigerungen
Der Fonds Qualitätsentwicklung wird von Kürzungen ausgeschlossen, während der ursprünglich geplante Fonds zum Ausgleich von Fehlbedarfen zur Kompensation der geringeren Landesmittel verwendet wird.
Die Umsetzung der Kürzungen und die damit verbundenen Leistungseinschränkungen bei den Angeboten der Freien Träger der Jugendhilfe werden inhaltlich und qualitativ zwischen Träger und Jugendamt vereinbart.
Redaktion: Carsten Schöne, Auszug aus dem "Jugendhilfeuasschuss-Report" des JugendInfoService Dresden, Quelle: Fachkräfteportal der Dresdner Jugendhilfe


